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Rundschreiben an Getränkegrossisten

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben es gehört, der Bundesrat hat weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.  Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zudem wurden neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren.

Medienmitteilung

Dafür hat der Bundesrat entscheidende Lockerungen bei der Härtefall-Regelung und höhere A-fonds-perdu-Beiträge beschlossen.

BR – Coronavirus: Bund baut Unterstützung über das Härtefallprogramm aus

Zusammengefasst gelten folgende Regelungen für Härtefälle.

 

Regelung Stand Relevant für Getränkegrossisten?
Umsatzausfall im Jahr 2020 mindestens 40 % wie bisher ja, Getränkegrossisten können Härtefall anmelden
Umsatzausfall letzte 12 Monate mind. 40% neu ja, Grossisten können Härtefall anmelden (gilt auch für 2021 erfolgte Umsatzrückgänge)
Gelockerte Bedingungen um Härtefallhilfe zu erhalten.

Bei Schliessung von 40 Tagen kein Nachweis eines Umsatzausfalls nötig.

neu nicht relevant für Getränkegrossisten
Höchstbeträge für à-fonds-perdu-Leistungen bisher: max. 10 % des Umsatzes und 500’000 CHF pro Unternehmen

NEU ab 13.1.2021: max. 20 % des Umsatzes und 750’000 CHF pro Unternehmen

Diverse Voraussetzungen wie bisher
  • Unternehmensgründung vor dem 1.3.2020
  • Mindestumsatz von 50’000 CHF
  • Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
  • Erforderliche Belege und Nachweise liegen vor

 

Der SwissDrink gehen diese neuen Härtefall-Regelungen zu wenig weit – vor allem da unsere Getränkegrossisten als Gastrozulieferer von diesen Lockerungen nur wenig profitieren können. Die SwissDrink macht nun politisch Druck, damit auch Zulieferer und Dienstleister des Gastgewerbes besser von finanziellen Unterstützungsmassnahmen profitieren können. Wir fordern beim Bundesrat folgende drei konkrete Massnahmen:

  1. Die Bemessungsgrundlage für den Umsatzrückgang von 40% zur Beantragung von Härtefallentschädigungen basiert NUR auf den Monaten der Schliessung von Gastronomiebetrieben und nicht kumuliert auf 12 Monaten.
    oder
  2. Bleibt die Bemessungsgrundlage des Umsatzrückgangs auf 12 Monaten, beantragen wir eine Reduktion von 40 % auf 20 % Umsatzrückgang zur Berechtigung einer à-fonds-perdu – Entschädigung.
    oder
  3. Für Getränkegrossisten, welche einen Umsatzanteil von 70 % mit den betroffen Branchen wie Gastronomie oder Events nachweisen, gelten die neuen, gelockerten Bestimmungen vom 13.1.2020 zur Beantragung der Härtefallentschädigung. Diese Betriebe müssen neu keinen Nachweis eines Umsatzrückgangs zur Beantragung einer Härtefallentschädigung mehr nachweisen.

 

Die bisherigen Briefe an den Bundesrat mit unseren Forderungen sehen Sie im Anhang.

Brief vom 11.01.2021: Getränkegrossisten in existentiellen Nöten
Brief vom 14.12.2021: Bezifferung des Schadens für die Getränkebranche

 

UNSERE EMPFEHLUNG

Getränkegrossisten, welche einen Umsatzrückgang von 40 % nachweisen können, empfehlen wir die Beantragung einer Härtefallenschädigung. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Die Beantragung ist kantonal unterschiedlich geregelt und teilweise anspruchsvoll. Falls nötig empfehlen wir Ihnen dazu die Unterstützung Ihres Treuhänders, welcher das Beantragungsverfahren in Ihrem Kanton bestens kennt.

Nachfolgend finden Sie den Link von Ihrem Kanton, welcher Sie direkt zu den Regelungen und Anträgen führt:

 

Härtefallhilfe (Regelungen und Anträge)

Härtefallhilfe: Kommunikation Eidg. Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06 / kommunikation@efv.admin.ch

Link PDF: Neue Härtefallverordnung

Links auf kantonaler Ebene

AG https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/schliessung_laeden___betriebe/soforthilfe/kantonale_sofortmassnahme.jsp?sectionId=1764089&accordId=2
AI https://www.ai.ch/themen/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung-corona-unterstuetzung
AR https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/coronavirus-informationen-fuer-die-ausserrhoder-wirtschaft/
BL https://www.haertefallregelung-bl.ch/de
BS https://www.wsu.bs.ch/COVID-19.html
BE https://www.vol.be.ch/vol/de/index/wirtschaft/Covid-Support.html#originRequestUrl=www.be.ch/corona-haertefall
FR https://www.haertefallregelung-bl.ch/de
GE https://www.ge.ch/covid-19-economie-emploi
GL https://www.gl.ch/verwaltung/volkswirtschaft-und-inneres/wirtschaft-und-arbeit/covid-19/kantonsinstrumente-fuer-haertefaelle-.html/5271
GR https://haertefallmassnahmen-gr.ch/
JU https://guichet.jura.ch/Pages/Themes/Detail.aspx?id=16
LU https://formular.lu.ch/fdds/start.do?wfjs_enabled=true&vid=840cd2b6c9310f4b&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fgeneralid%3DFDDS_COVID_HF&txid=22098c8b6fd0e9e5824b1f563e5ee01c01221576#
NE https://neuchateleconomie.ch/information-cas-de-rigueur/
NW https://www.nw.ch/wfdienste/6827
OW https://www.ow.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=6895
SG https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/informationen-fuer-betriebe/haertefaelle.html
SH https://coronahilfe.sh.ch/corona/soforthilfe
SO https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/
SZ https://www.sz.ch/kanton/wirtschaft/haertefallmassnahmen/haertefallmassnahmen.html/72-210-94-7515-7516
TG https://awa.tg.ch/wirtschaft/haertefallprogramm.html/11588/l/de
TI https://www4.ti.ch/index.php?id=123422
UR https://www.ur.ch/themen/2950
VD https://prestations.vd.ch/pub/101298/
VS https://www.vs.ch/de/web/seti/unterstuetzung-unternehmen-obligatorischen-betriebsschliessung
ZG https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/direktionssekretariat/haertefallprogramm
ZH https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html

 

Entscheidend ist nun, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt werden, denn die Auszahlung ist immer noch Sache der Kantone.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Die SwissDrink wird Ihre Grossisten während des ganzen Lockdowns unterstützen – sei es politisch oder mit Rat und Tat.

 

Mit freundlichen Grüssen

SwissDrink Genossenschaft

Stefan Gloor
Geschäftsleiter